Die Pflicht, einen Fingerabdruck für den Personalausweis abzugeben, wird vermutlich bestehen bleiben. Die Generalanwältin des Europäischen Gerichtshofs (EuGH), Laila Medina, hat in ihrem Schlussantrag die Abgabe von Fingerabdrücken für europäische Personalausweisdokumenten als zulässig bezeichnet.
Auch wenn die Stellungnahme nicht bindend ist, folgen die Richterinnen und Richter des Gerichts diesen in der Praxis meistens, weswegen die Stellungnahme als Vorentscheidung gesehen werden kann. Ein Termin für die endgültige Urteilsverkündung steht noch nicht fest.
Leila Medina begründet ihre Entscheidung laut Pressemitteilung damit, dass die Dokumente fälschungssicher sein sollten. Die vereinheitlichten biometrischen Personalausweise würden „eine Verringerung der Unannehmlichkeiten, Kosten und administrativen Hindernisse für mobile Unionsbürger“ mit sich bringen und so letztlich der Freizügigkeit dienen.
Zudem scheine es „keine im Vergleich zur Abnahme und Speicherung von Fingerabdrücken gleichermaßen geeignete, aber weniger in die Privatsphäre eingreifende Methode zu geben, um das Ziel der Verordnung 2019/1157 auf ähnlich wirksame Weise zu erreichen“, schreibt die Generalanwältin.
Klage eines Bürgerrechtlers
Die besagte EU-Verordnung soll die Sicherheit der Personalausweise von Unionsbürger:innen erhöhen und zugleich gewährleisten, dass Missbrauch oder Fehlgebrauch ausgeschlossen ist. Deutschland hat die Fingerabdruck-Pflicht im Personalausweis in der letzten Legislaturperiode beschlossen, Ausweisdokumente ohne Fingerabdruck erhält man hierzulande seit dem Jahr 2021 nicht mehr.
Dagegen geklagt hatte Detlev Sieber von der Bürgerrechtsorganisation Digitalcourage, zunächst vor dem Verwaltungsgericht Wiesbaden: Sieber verlangte von der Stadt einen Personalausweis ohne dafür biometrische Daten in Form von Fingerabdrücken zu hinterlassen. Die Richter hatten den Fall dann an den Europäischen Gerichtshof (EuGH) weitergegeben.
Dass die rechtlichen Bedenken aus Wiesbaden kein Einzelfall sind, hat sich in der Zwischenzeit bestätigt: Das Verwaltungsgericht Hamburg hat Ende Februar angeordnet, dass einer Person ein Personalausweis ohne gespeicherte Fingerabdrücke ausgestellt werden soll. Nach Ansicht des Gerichts könnte die zugrundeliegende EU-Verordnung gegen die Grundrechtecharta der Union verstoßen.
Update 29.6. – 17:40 Uhr
Die Bürgerrechtsorganisation Digitalcourage hält laut einer Stellungnahme den Schlussantrag der Generalanwältin für lückenhaft. Schwerpunkte der mündlichen Verhandlung seien von der Generalanwältin nicht ausreichend gewürdigt worden. Digitalcourage zeigt sich laut der Stellungnahme zuversichtlich, dass der EuGH die angegriffenen Grundrechtseinschränkungen im Urteil stärker gewichten wird.
Macht die Personalausweisnr. das Dokument nicht bereits fälschungssicher? Bei einem Abgleich mit der Datenbank würde man unter dieser Nummer dann ja sehen ob der Ausweis legitim ist. Oder nicht??
Es geht wohl eher darum, dass der Perso einer natürlichen Person zweifelsfrei zuzuordnen ist und nicht verliehen werden kann wie eine Bankkarte. Dafür ist jedoch ein biometrisches Passbild mehr als ausreichend. Hier auf zwei biometrischen Datensätzen zu bestehen und diese in Datenbanken zu sammeln ist offensichtlich grundrechtswidrige, anlasslose Vorratsdatenspeicherung biometrischer Daten.
Die Frage ist nur: Welche Maßnahmen sollen wir zuerst verwenden sobald der Rechtsweg ausgeschöpft ist? Man muss ja nicht direkt Alles niederbrennen. Aufgeben und kooperieren kommt auf jeden Fall nicht in Frage.
Das Problem sind weder Passbild noch Fingerabdruck AUF dem Ausweis (Chip), sondern in staatlichen Datenbanken.
Es wäre mir lieber, auf dem Chip wären Foto, Fingerabdruck und Iris-Scan und dafür KEIN Foto in einer zentralen staatlichen Datenbank.
Hintergrund: Den Ausweis habe ich selbst unter Kontrolle und um auf die Daten zuzugreifen, muss man diesen mir zumindest aus der Hand nehmen. Jemand der das kann, kann mir aber die biometrischen Merkmale auch mittels Zwang abnehmen (Fotografieren, Finger an Sensor halten, Kopf in einen Iris-Scanner drücken …)
Eine staatliche zentrale oder dezentrale, aber verknüpfte Datenbank ermöglicht hingegen eine effiziente Fern-Identifizierung ohne meines Wissen und schon garnicht Wollens.
Man sollte sich die Frage stellen: Wozu dienen die Fotos in Datenbanken eigentlich? Stehen Inhaber eines Ausweises und somit die gesamte Bevölkerung unter Generalverdacht?
Früher gab es Fotos an zentraler Stelle, leicht zugreifbar für Sicherheitsbehörden nur von amtsbekannten Tätern.
In Österreich wurde der Zugriff auf biometrische Daten durch eine autoritäre Regierung so ausgeweitet, dass diese jetzt auch ohne Straftat sowie ungefragt und ungewollt auf Krankenversicherungskarten landen sowie für weiter e-Government-Zwecke genutzt werden.
Besser wären 2 biometrische Merkmale auf dem Chip, wobei der Fingerabdruck nicht nur per Zertifikat sondern auch per PIN gesichert ist (d.h. eine Kontrolle ist nur unter halb-freiwilliger Mitwirkung des Inhabers möglich, zumindest so freiwillig, wie den Ausweis bei der Einreise herzuzeigen ).
Dafür aber… und das ist wichtig: NULL biometrische Merkmale, also nichtmal ein Foto, in einer staatlichen Datenbank.
In Österreich wurde der Zugriff darauf stetig ausgeweitet, so dass nun auch Krankenversicherungskarten (e-Card) ohne Einwilligung des Betroffenen mit dem Foto aus Reisepass, Personalausweis, Führerschein, Visum oder E-ID ausgestellt werden.
Ebenso ist seit 2020 der Zugriff auch ohne Verdacht auf eine Straftat möglich, d.h. einfach der Wunsch einer Behörde (oder auch des Inlandsgeheimdienstes DSN), die Identität einer Person festzustellen reicht aus. Das Problem ist, dass die betroffene Person davon nie erfährt.
Österreich hat sich unter ÖVP/FPÖ, besonders aber unter ÖVP-Innenministern zu einem beginnenden Polizeistaat und Überwachungsstaat gewandelt.
I. Zielsetzung und Notwendigkeit der Regelungen
Durch das Gesetz zur Stärkung der Sicherheit im Pass-, Ausweis- und ausländerrechtlichen Dokumentenwesen vom 3. Dezember 2020 (BGBl. I S. 2744) werden zum 1. Mai 2025 Regelungen im Passgesetz (PassG), im Personalausweisgesetz (PAuswG) sowie im Auf- enthaltsgesetz (AufenthG) in Kraft treten, nach denen sich das Verfahren für das Einbringen des Lichtbilds für die Beantragung eines Identitätsdokuments verändert. Die antragstel- lende Person hat dabei die Wahl: Sie kann das Lichtbild entweder durch einen Dienstleister elektronisch fertigen und im Anschluss von diesem durch ein sicheres Verfahren an die Pass-, Personalausweis- oder Ausländerbehörde übermitteln lassen. Oder sie kann das Lichtbild unmittelbar in einer Pass-, Personalausweis- oder Ausländerbehörde elektronisch erstellen, sofern die Behörde über Geräte zur Lichtbildaufnahme verfügt. Die technischen oder organisatorischen Anforderungen an die Verfahren zur sicheren Übermittlung des Lichtbilds durch einen Dienstleister an die Pass- oder Personalausweisbehörden sollen vor diesem Hintergrund in einem neuen Kapitel in der Personalausweisverordnung sowie in der Passdatenerfassungs- und Übermittlungsverordnung geregelt werden. Das diesbezüglich neu eingeführte Verfahren für die sichere Übermittlung des Lichtbilds soll auch im auslän- derrechtlichen Dokumentenwesen Anwendung finden. Daher werden die Bestimmungen zu den neuen Verfahren in der Personalausweisverordnung für entsprechend anwendbar er- klärt.
Wenn ich mir die Bestrebungen des BMI fuer die „Erstellung von biometrischen Passbildern“ ansehe, dann geht es doch eher um eine uerwachungsstaatliche Massnahme. Weshalb wird denn sonst dem Buerger unterstellt, gefaelschte oder veraenderte biometrische Bilder seiner Selbst fuer die Ausweisbeantragung einzureichen, weshalb kuenftig nur noch lizensierte Bildersteller (mit ‚Sicherheitsueberpruefung‘) via geschuetztem Transfer auf ein cloudbasiertes System einstellen darf. Einen entsprechenden Referentenentwurf dazu gibt es bereits:
II. Wesentlicher Inhalt des Entwurfs
Es soll zwei sichere Verfahren für die Übermittlung des Lichtbilds an die Pass-, Personal- ausweis- oder Ausländerbehörde geben. Zum einen kann die Übermittlung des Lichtbilds von einem Dienstleister unter Einbindung eines Cloudanbieters erfolgen. Zum anderen kann die Übermittlung des Lichtbilds auch unter Verwendung eines Aufnahmegeräts eines Dienstleisters durchgeführt werden, wenn dieses unmittelbar an das Behördennetz einer Pass-, Personalausweis- oder Ausländerbehörde angeschlossen ist.
Ferner werden technisch bedingte Anpassungen bei den Speicherfristen der eID-Daten beim Sperrlistenbetreiber und beim Ausweishersteller geregelt.
III. Alternativen
Für das Verfahren der sicheren Übermittlung des Lichtbilds mittels eines Cloudanbieters wurde als weitere Regelungsoption in Erwägung gezogen, den Registrierungsprozess für Dienstleister mit einer Abfrage zu verbinden, ob Sicherheitsbedenken vorliegen. Diese Re- gelungsoption wurde nicht weiterverfolgt, weil Dienstleister nicht einem pauschalen Ver- dacht ausgesetzt werden sollen. Um dennoch den berechtigten Sicherheitsinteressen, die mit der Integrität der biometrischen Daten in hoheitlichen Identitätsdokumenten verbunden sind, Rechnung zu tragen, sind stattdessen hohe Anforderungen an eine zuverlässige Iden- tifizierung derjenigen Person vorgesehen, die ein Lichtbild übermittelt. Sollte bekannt wer- den, dass manipulierte Lichtbilder zur Beantragung von hoheitlichen Identitätsdokumenten übermittelt wurden, kann auf diese Weise die handelnde Person präventiv von weiteren Übermittlungen von Lichtbildern ausgeschlossen werden. In schwerwiegenden Fällen kann gegebenenfalls auch repressiv gegen die handelnde Person vorgegangen werden.
Die Fingerabdruckdaten im Personalausweis sind weniger das Problem.
Das Problem ist, dass sie nicht nur dort sind.
Siehe Passbilder.
> Das Problem ist, dass sie nicht nur dort sind.
Datenschutz für biometrische Merkmale in Pässen
25.08.2004 um 16:48 Uhr – Beatrice Lüttcher
Bei der Einführung biometrischer Merkmale in Reisepässen, fordert Peter Schaar, Datenschutzbeauftragter des Bundes, „Garantien für den Datenschutz“ einzuhalten. So sollen die Daten lediglich in den Pässen, nicht jedoch in einer zentralen Datenbank gespeichert werden.
https://netzpolitik.org/2004/datenschutz-fr-biometrische-merkmale-in-pssen/
Genau das behauptete man in Österreich.
Wo sind die Daten heute: Auf Krankenversicherungskarte (e-Card), in E-IDs, bald auf Schüler/innen -Ausweisen (edu.Card, edu.Digicard) usw…
Wieso muss man auf Fotos aus Reisepässen ohne Einwilligung der Betroffenen zugreifen, um Krankenversicherungskarten auszustellen? Wo bleibt da die informationelle Selbstbestimmung und die Würde eines Individuums, selbst über die Verarbeitung seiner personenbezogenen Daten zu bestimmen, wo das nicht alternativlos ist?
„Bequemlichkeit und Effizient sticht Grundrecht“ und „Digitalisierung mit Zwang“ ist das Motto des ÖVP-geführten Österreich. Hand in Hand arbeiten BMI und BMDW (BMAW) daran, den gläsernen Bürger als modernes e-Government zu verkaufen.
Der Trick war zB die „zentrale Datenbank“. Speichert man halt in zig verteilten Datenbanken und fragt die bei Bedarf alle über eine API ab.
Und natürlich landen die Daten alle beim Hersteller der Ausweise. Der betreibt bestimmt keine zentrale Datenbank. Aber bestimmt backups.
Ähm, konstruktiv ließe sich das wohl verhindern. Wer wem wann wo ein Gerät hinstellt, und was gesichert wird, ist sehr wohl einfach spezifizierbar.
„ist sehr wohl einfach spezifizierbar“
Wobei in der Praxis eine Datenbank gleich auch ein Risiko darstellt. Mehr Risiko, mit mehr Speicherorten, wie auch mehr Zugriffsberechtigten, und und und…
Nach dem Wiener Übereinkommen dürfte das alles eh eine Völkerrechtsverletzung sein und damit rechtsmissbräuchlich. Beim Überfliegen würde ich jetzt erst mal Artikel 53 so wie Artikel 71 heran nehmen. Letztlich hat die EU das Problem, das sie einfach keinen Staat darstellen.
https://www.bgbl.de/xaver/bgbl/extern/dojoxaver/lib/pdfjs/web/viewer.html?file=https%3A%2F%2Fwww.bgbl.de%2Fxaver%2Fbgbl%2Fmedia.xav%2Fbgbl_Bundesgesetzblatt%2520Teil%2520II_1985_Nr.%252028%2520vom%252013.08.1985_bgbl285s0926.pdf%3FSID%3D%26name%3Dbgbl%252FBundesgesetzblatt%2520Teil%2520II%252F1985%252FNr.%252028%2520vom%252013.08.1985%252Fbgbl285s0926.pdf%26medianame%3Dbgbl%252FBundesgesetzblatt%2520Teil%2520II%252F1985%252FNr.%252028%2520vom%252013.08.1985%252Fbgbl285s0926.pdf%26bk%3Dbgbl%26_csrf%3DDD425451489ABF297A5CB2FF85BABE324E0AC283&preventCache=78163#page=1&zoom=auto,-17,842
Was ich nicht verstehe:
Warum haben Digitalcourage bzw. Herr Sieber und sein Rechtsbeistand eigentlich nicht damit argumentiert, dass es die Unschuldsvermutung missachtet, wenn man Fingerabdrücke abgeben „muss“ obwohl in Wahrheit kein Tatverdacht existiert?
Als Laie argumentiert: Offensichtlich gibt es keinen Tatverdacht, denn sonst würde man von der *Polizei* zur Abgabe von Fingerabdrücken aufgefordert und nicht vom Bürgerbüro.
Weil „Tatverdacht“ im Kontext „Personalausweis“ gar keine Rolle spielt.
Man hat auch nicht mit Tempolimit oder Rauchverbot argumentiert.
Mit der Abgabe von Fingerabdrücken assoziiert man gemeinhin, dass vorher eine Straftat stattgefunden hat und im Kontext „Personalausweis“ besteht die vermeintliche „Straftat“ im Grunde nur darin, dass man EU-Bürger ist (und die Ǵültigkeit eines Dokuments abgelaufen ist). Wie Digitalcourage selber in ihrer Kampagne ausführen (auch wenn sie den Begriff „Vergehen“ verwenden):
https://archive.ph/nye6f
Der andere Anon will also verständlicherweise nicht als Verbrecher behandelt werden solange kein plausibler Grund in Form eines Tatverdachts existiert.
„Mit der Abgabe von Fingerabdrücken assoziiert man gemeinhin, dass vorher eine Straftat stattgefunden hat“
Das war im 20sten Jahrhundert, frueher.
Im 21sten Jahrhundert verwenden Millionen Menschen fingerprint reader in smartphones, laptops, Tueren, und sonstwo.
Zum Glück verwenden viele Millionen von Menschen ohne diese Features, und Millionen von Menschen benutzen gar kein Smarthpone.
Dem Staat gegenüber Fingerabdrücke abgeben zu müssen, ist aber eine andere Nummer, als ein vermeintlich einfaches Entsperren eines Gerätes mittels Biometrie. Ich gebe nicht dem Staat meinen Fingerabdruck, damit er mein Smartphone entsperren kann (als kleiner Witz am Rande), insofern sehe ich Ihr Argument nicht verfangen.
Der bösartige Gewöhnungsaspekt ist durchaus vorhanden – das sehe ich auch.
So ein Argument würde jeder Richter schon aus Formgründen vom Tisch wischen. Es geht beim Personalausweis nicht um Strafverfolgung, als bringt es nichts mit „Unschuldsvermutung“ zu argumentieren. Man muss viel mehr darlegen, dass auf unverhältnismäßige Weise in (Grund)Rechte eingegriffen wird, wenn Fingerabdrücke für ein Ausweisdokument gefordert werden. Die Generalanwältin sieht es (leider) als verhältnismäßige bzw. „geeignet und erforderliche“ Massnahme an, um eine „Fälschungssicherheit“ zu erreichen. Man kann da anderer Meinung sein.
Was meiner Meinung nach viel mehr hinkt ist das Argument mit der Freizügigkeit. Hier wird tatsächlich so getan als würde man durch den Zwang zum Fingerabdruck die Rechte der Unionsbürger wahren/schützen. Das kommt mir etwas konstruiert vor.
Aus einem anderen Winkel:
Die Biometrische Datenbank ermöglicht aber schon, nach Fingerabdrücken direkt zu suchen, zuzüglich falscher Positiver. Dann bekommst du eine Hausdurchsuchung, wegen irgendwelcher Ähnlichkeiten, und: weil es die Datenbank gibt. Natürlich ist diese Datenbank noch mal ein weiteres anderes Thema. Dennoch ist das potentiell belastend, auch für Täter ;), wenn sie direkt über die Datenbank gefunden werden. Mit einer bösen Regierung dran „Informieren über Schwangerschaftsabbrüche jetzt Terrorismus!“, haben wir dann ganz schnell ein kleines reales Problemchen. Und wie gut die Abwehr verrückter und sogar verfassungswidriger Gesetze klappt, sieht man ja schon jetzt…
„Keine Gesetze einführen die Diktaturen helfen könnten.“ ist halt zusammen mit „aus der Vergangenheit lernen“ aus der Mode gekommen. Wer glaubt, dass die AfD ein Gesetz im Stil des Bayrischen Polizeiaufgabengesetzes niemals nicht gegen ihre politischen Gegner missbrauchen würde, muss schon reichlich naiv sein.
So-ists. Da werden sich einige im Grabe noch umdrehen müssen, weil sie doch nicht mehr auf der rechten Schulter liegen wollen, oder weil der Bildschirm mit den Nachrichten auf der anderen Seite ist, je nach dem.
In Österreich argumentierte man auch mit der Fälschungssicherheit, als ich versucht habe auf dem Rechtsweg die Speicherung von Fotos zu bekämpfen.
Komischerweise landen Fotos, die angeblich nur zur Verifizierung des Ausweises gespeichert werden ohne Einwilligung auf e-Cards (österreichische KV/SV-Karte), künftig Schüler/innen-Ausweisen und sind seit 2020 auch ohne Verdacht auf eine Straftat abrufbar.
Würden Fotos NUR für die Echtheitsprüfung benötigt, dann hätte man z.b. eine Nummer auf den Ausweis aufbringen können (quasi eine CAN), die nicht per Name und Geburtsdatum aus dem Register abfragbar ist, sondern direkt zur Entschlüsselung des Fotos dient.
Auch ein Chip mit digitaler Signatur ermöglicht die fälschungssichere Echtheitsprüfung.
Folglich dienen die Fotos im Register einem anderen Zweck (Strafverfolgung/Identifizierung), der so nicht im Gesetz steht – obwohl in Österreich der Besitz eines Ausweises grundsätzlich nicht verpflichtend ist.
Bereits die Fotos sind eine „biometrische Datenbank“. Die DSGVO unterscheidet auch nicht zwischen Fotos und Fingerabdrücken.
Man hat die Öffentlichkeit in Österreich beinhart unter Federführung des ÖVP-dominierten BMI belogen, als man sagte „Ihre Daten sind sicher und nur auf dem Chip“. Man speicherte zwar keine Fingerabdrücke, aber fortan alle Fotos in einem zentralen Register auf das bisher nur das Innenministerium und die Passbehörden, seither auch die Sozialversicherung (Ausstellung der sog. „e-Card mit Foto“) und bald auch Schulen und Universitäten zugreifen können – und die Polizei bzw. jede Verwaltungsbehörde kann darauf seit 2020 auch ohne Verdacht auf eine Straftat zugreifen.
D.h. der gläserne Bürger ist entstanden – man kann als Staatsbürger Österreichs, der vermutlich einen Ausweis hat (bzw. ein Foto für die e-Card abgeben musste, wenn er keinen hat) jederzeit per Foto-Abruf identifiziert werden.
Sinnvoll wäre es, sich für sichere Ausweise als „self-soverein ID“ einzusehen, bei der genau NULL biometrische Merkmale in staatlichen Datenbanken gespeichert werden.
> „aus Formgründen“
Das klingt wie aus dem Ausredenkalender des „Bastard Operator from Hell“.
Büroangestellte: „Ich kann mein Dokument nicht abspeichern. Angeblich habe ich zuwenig Speicherplatz, wie kann das sein?“
BOFH: „Das liegt an *guckt auf den Kalender* Sonnenflecken. Tut mir leid.“
Und noch bevor das Urteil in dieser Sache gesprochen ist, denkt die EU-Kommission schon über den nächsten Schritt nach. In Zukunft könnte es Reisepässe und Personalausweise nur noch als digitalisierte Reisedokumente in einer Smartphone-App geben. Mitsamt automatisierter biometrischer Kontrolle.
https://digitalcourage.de/newsletter/2023/schlussantraege-generalanwaeltin-perso-ohne-finger
Damit muesste man das smartphone entsperren, um sich auszuweisen, findet die Polizei bestimmt aeusserst praktisch 8)
Staatliche Stellen müssen die Sicherheit der biometrischen Daten garantieren. Doch je häufiger biometrische Daten erhoben, weitergeleitet oder ausgelesen werden, desto höher ist die Wahrscheinlichkeit, dass es irgendwo ein Datenleck gibt. Bisherige Erfahrungen zeigen, dass Schutzregelungen nachträglich aufgeweicht werden und Daten nicht ausreichend geschützt werden.
Sie dürfen nicht von sich auf andere (Staat) schließen.
Genau das hat der österreichische Staat gemacht. Hier ein Beispiel
2004: Einführung von Scheckkarten-Personalausweisen
2006: Einführung von Reisepässen mit Chip und Scheckkarten-Führerscheinen
– ab hier werden flächendeckend, digital und zentral Fotos gespeichert –
2019: Abruf der Fotos ohne Einwilligung für die e-Card (Krankenversicherungskarte). Erste Ausweitung
2020: Abschaffung des Eingriffstatbestands „Straftat“ beim Abruf von Passfotos. Zweite Ausweitung
Weitere Ausweitungen, z.b. Abruf für die Ausstellung von Schüler/innen-Ausweisen, E-IDs und Studi-Ausweisen sind schon geplant.
In Österreich wurden sämtliche Fotos aus Reisedokumenten und Führerscheinen ungefragt für Krankenversicherungskarten weitergenutzt.
Ein eklatanter Vertrauensbruch. Denn hätte ich das gewusst, hätte ich vor vielen Jahren einfach auf die Ausstellung eines Ausweises verzichtet, denn in Österreich ist man als Staatsbürger nicht verpflichtet, irgendeinen Ausweis zu besitzen.
Es ist eine Verletzung des Rechts auf informationelle Selbstbestimmung und eine Degradierung eines mündigen Bürgers zu einem reinen Datensubjekt.
Ich habe daher meine Foto-e-Card sofort nach Erhalt zerschnitten und an die Sozialversicherung retourniert und schikaniere diese aktuell mit einer möglichst umfangreichen Auskunft, der eine ebenso umfangreiche spezifische Löschung alter Daten folgen wird – jeder der in der IT tätig ist, weiss wie schwierig selektive Löschungen sind, wenn die Applikation das nicht kann… das müsste dnn der DBA machen.
Zum Arzt geht ich jetzt, wie ein Asylwerber, mit e-Card-Ersatzbeleg auf Papier, da mein SV-Anspruch ja weiterhin besteht (ich bin sozialversichert). Die Sozialversicherung hat mit keine neue e-Card mehr ausgestellt, da ich auch angekündigt habe, dass ich jede weitere e-Card mit einem ungefragt abgerufenem Foto ebenso vernichten werde.
@Markus: Im Berufungsverfahren vor dem Hamburgischen Oberverwaltungsgericht [0] hat anders entschieden als das Verwaltungsgericht Hamburg. Als Gründe dafür werden unter anderem genannt, dass es möglich ist, einen 1-Jährigen verläufigen Reisepass bzw. 3-monatigen vorläufigen Personalausweis ohne Fingerabdrücke als Alternative zu bekommen.
Daher wäre es gut, wenn der Abschnitt zur Gerichtsentscheidung in Hamburg korrigiert werden könnte.
[0]https://justiz.hamburg.de/resource/blob/669436/14bae7e77ffcca9160d96d92326fe0a1/5bs28-23-data.pdf
Seit 2014 besitze ich weder Personalausweis noch Reisepass!
Wenn bei entsprechenden Anlässen dass Vorzeigen selbiger von mir verlangt wird, weise ich darauf hin, das ich diese Dokumente nicht besitze und meine 2malige Selbstanzeige beim Einwohnermeldeamt keinerlei Beachtung fand.
Polizisten, Staatsanwälte und Richter, die ich auf diesen Zustand hingewiesen habe, ignorierten es bisher auch vollständig.
Seit der Zwang für Fingerabdrücke existiert, steht für mich erst Recht fest, Sie werden mich auch ohne Identitätsnachweis korrekt unter die Erde schieben müssen.
Ergänzender Hinweis, ich werde dieses Jahr 62 Jahre alt….
Haben Sie beide Dokumente 2014 weggeworfen, oder wurde Ihnen die deutsche Staatsbürgerschaft aberkannt.
> Haben Sie beide Dokumente 2014 weggeworfen, oder wurde Ihnen die deutsche Staatsbürgerschaft aberkannt.
Was geht Sie das an?
Dieses Beispiel sollte jeder folgen, der auch nur ein bisschen etwas von Datenschutz hält.
Wenn die Masse boykottiert, muss die Regierung einlenken.
Man kann auch möglichst viel Schikane gegenüber Behörden ausüben…
Ich verlange aktuell von einer Wiener Passbehörde die Herausgabe der gespeicherten Fotos und sämtlicher Verarbeitungsprotokolle auf dem Rechtsweg.
Würden nur genug Menschen zeitgleiche eine Auskunft nach Art. 15 DSGVO bei derselben Behörde verlangen könnte man damit sehr effektiv zumindest zeitweise und lokal die Verwaltung lahmlegen (quasi wie „Ankleben“)
„Reichsbuerger“
Ist eine Ordnungswidrigkeit, und idR haben die Behoerden besseres zu tun. Kann dann allerdings teuer werden, zumal sich uU Kollateralschaeden mangels amtlichem Lichtbildausweis ergeben.
Natürlich, die biometrischen Daten, die man am einfachsten kopieren kann, sollen die Sicherheit des Personalausweises erhöhen. Wer kommt bitte auf derartige Ideen? Nichts gegen Frau Medina, aber hier wurde kein guter Job gemacht. Ich stimme Digitalcourage zu, dass die Chancen in einer direkten Verhandlung vor dem EuGH erfolgsversprechender sein wird und ich hoffe, dass wir uns in dem Punkt nicht täuschen werden.
Es ist gut, wenn es Verfahren gibt, die den Personalausweis noch sicherer gestalten, auch wenn ich eine Notwendigkeit derzeit nicht sehen kann. Aber bitte nicht mit noch mehr persönlichen Daten, die missbraucht werden können.
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Ich habe erst kürzlich diese Seite entdeckt und bin hin- und hergerissen. Auf der einen Seite finde ich sie toll und super wichtig, auf der anderen Seite möchte ich nicht als Unionsbürger: unaussprechbar mitgemeint sein. Ich bin eine vollwertige Person und möchte dementsprechend auch würdevoll mit einem vollwertigen Wort angesprochen werden, bei dem sich nicht nur ein beliebig ersetzbares Sonderzeichen auf mich bezieht, dessen Aussprache nicht existent ist. Wie auch immer ein solches Wort aussieht, also zum Beispiel generisches Maskulin/Feminin oder ein neutrales Wort (favorisiere ich) oder eine Umschreibung, alles besser als mir die Würde, mich als vollwertigen Menschen fühlen zu können, zu nehmen. Das passiert aus der rechten Ecke schon zu Genüge. Aus der linken Ecke muss das nicht auch noch kommen, auch wenn es eine völlig andere Art ist. Denkt mal bitte darüber nach wie ihr euch damit fühlen würdet.
Divers zu sein ist genauso normal wie männlich oder weiblich zu sein. Als solcher Mensch möchte man genauso normal behandelt werden und keine Sonderbehandlung mittels Sonderzeichen sehen. Würde ich mit Geschlechterbiologie argumentieren, müsste es in der Sprache nur noch eine einzige gültige Form für alle geben – geschlechtsunabhängig.
Die Fingerabdruecke bei einer Ausweiskontrolle zu „kopieren“ in Sinne von „gefaelschte Fingerabdruecke von der kontrollierten Person erfassen lassen“ ist zumindest bei einer manuell beaufsichtigten Kontrolle ganz sicher nicht einfach.
Es ist wahrscheinlich einfacher als ein biometrisches Passbild zu fälschen. Darum geht es bei der ganzen Diskussion: der Fingerabdruck erhöht die Fälschungssicherheit in einem zu kleinem Ausmaß und ist daher unverhältnismäßig gegenüber dem Eingriff.
Mehr noch, je relevanter Fingerabdrücke werden, desto Wahrscheinlicher ist der Missbrauchsversuch. Im Gegensatz zum biometrischen Passbild gelangt man sehr einfach an Fingerabdrücke. Die hinterlässt man nahezu überall und mit etwas Klebstoff kann man die nachbilden und sich z.B. unter die eigenen Fingerkuppen kaum sichtbar kleben. Damit steigt sogar das Sicherheitsrisiko.
Die Fingerabdruecke werden im Buergerbuero erfasst, wie sollte das einfach zu faelschen sein?
Das biometrische Bild war bis vor relativ kurzer Zeit mitzubringen und damit einfach manipulierbar. Nur hat man damit bei einer Kontrolle halt ein nicht zur Person passendes Ausweisdokument, mit den erwartbaren Folgen.
„Ausweis faelschen“ heisst, eine Person kann sich als jemand ausweisen, der sie nicht ist. Das scheinen einige hier nicht zu verstehen?
Sie hinterlassen überall viel mehr Bilder als Fingerabdrücke.
Sie wissen schon, wie es im Jahre 2023 so aussieht, oder? Das ist nicht mehr wie bei Agatha Christie…
Das Risiko sind nich so sehr die biometrischen Daten am Ausweis, sondern in Datenbanken als „Schattenkopie“.
Eine Sicherheitsbehörde, die Zwang ausüben kann, kann auch die Abnahme von biometrischen Merkmalen erzwingen – allerdings nur in zahlenmässig geringem Umfang und nicht ohne Kenntnis der betroffenen Personen.
Alleine aber die Fotos von Ausweisen, die sich in Datenbanken befinden ermöglichen bereits heute eine Fern-Identifizierung ohne Kenntnis der betroffenen Person und künftig Gesichtserkennung.
Man sollte sich daher für sichere Ausweis als „Self-Soverein ID“ und gleichzeitig gegen zentralisierte Datenbanken aussprechen.
Aus meiner Sicht verbrecherisch ist in diesem Zusammenhang der Umgang mit Kindern. Diese sollen ab nächstes Jahr gezwungen werden ein Ausweisdokument mit digitalem Merkmal (Chip) und den entsprechend daruf gesicherten biometrischen Daten zun besitzen sofern sie die „Freizügigkeit“ von „Unionsbürgern“ nutzen wollen – sprich in ein anderes Land reisen wollen. Mindestens per Flugzeug und Schiff ist die Existenz eines solchen Ausweisdokument dann erforderlich für Reisen innerhalb der Union. Damit sind wesentliche biometrische Merkmale von Kindern gespeichert ohne dass diese darauf Einfluss nehmen könnten. Diese Daten werden auch nie wieder gelöscht.
Was mir auch rätselhaft bleibt ist, wie ein Dokument mit biometrischen Merkmalen praktisch vor Identitätsdiebstahl – das ist ja der offiziell immer genannte Grund- schützen soll. Die Möglichkeiten eines Identitätsdiebstahls sind doch größer als je zuvor.
Und wer Freiheit im Zusammenhang mit einem geforderten Zwang zur Aufgabe seiner Intimität verbindet, der leidet unter kognitiver Dissonanz.
in Hamburg hat das Amtsgericht ja entschieden das ein Kläger für 1 Jahr ein Ausweis ohne Abdrücke bekommt.
wie kann man sich darauf berufen oder kann man das einfach einfordern bei der Beantragung?
Als ob man bei jedem Abgleich des Ausweises jetzt seine Fingerabdrücke abgibt, damit man die Echtheit des Ausweises feststellen kann. Also ist es doch unnötig diese in einem System zu speichern.
Da könnte man auch gleich eine DNA Speicherung vornehmen. Macht genauso wenig Sinn.
Mich würde interessieren wie oft Ausweise gefälscht wurden, damit sich dieser Eingriff rechtfertigt? Denn ich denke das der Eingriff in die Privatsphäre hier viel größer ist und damit die Missbrauchsgefahr, als das es irgendwas präventiv verhindert. Und soweit ich weiß hat es in den meisten Fällen gereicht das Foto abzugleichen oder die Daten. Und die, die nicht erkannt werden wollen, zerreißen den Ausweis, so wie es jetzt auch schon geschieht.
in de wird verlangt, das man jeweils den zeigefinger nehmen muß. warum nicht irgend welche finger oder fußzehen? wenn es nur der fälschungssicherheit dienen soll, wie die behörde behauptet. der zeigefinger ist die am meisten hinterlassenen spur. somit ist doch klar, wozu man gebracht werden soll und wozu es dient. es ist eine illegale erkennungsdienstliche behandlung. zumal einem verschwiegen wird, das die daten per gesetz zu anderen zwecken genutzt werden können. zu welchen wird nicht näher eingegangen. das ganze sehe ich als betrügerischen erwerb von biometrischen daten ohne zustimmung der person zum zweck der nutzung nicht autorisierter handlungen.
Die Begründung ist ja sehr widersprüchlich
Eigentlich bedeutet Freizügigkeit in der EU die Grenzen ohne Pass überschreiten zu dürfen
Doch inzwischen scheint der Fingerabdruck nicht genug und man will jetzt die komplette Kontrolle wer wo und wann die Grenzen überschreitet
Die EU entwickelt sich immer mehr zu einem Freiluftgefängnis